Überführung
Eine Überführung vom Trauerhaus, Krankenhaus etc. zum Friedhof, zur Aufbahrungshalle oder zum Krematorium ist wohl in jedem Fall notwendig. Auch bei Überführungen im gesamten In- und Ausland können Sie die Hilfe Ihres Bestattungsinstitut in Anspruch nehmen. Die vielfältigen nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen werden dabei streng beachtet, die technischen Vorbedingungen für den Transport auf dem Land-, Luft- und Seeweg genau eingehalten. Beantragt werden auch die behördlich notwendigen Formulare zur Überführung des Verstorbenen.
Trauerfeier und Bestattung
Der Termin wird vom Bestatter zusammen mit den zuständigen behördlichen Stellen (Friedhofsverwaltung, Krematorium) festgesetzt. Je nach Glaubenszugehörigkeit erfolgt das Gespräch mit dem jeweiligen Repräsentanten. Dabei werden Einzelheiten zum Ablauf der Trauerfeier, bzw. Bestattung im Sinne des Verstorbenen festgesetzt. Es ist auch möglich einen freien Redner zu beauftragen, falls der Verstorbene keiner Glaubensgemeinschaft angehörte.
Kondolenzliste
Beim Auslegen einer Kondolenzliste dokumentiert sich die Anteilnahme der an der Trauerfeier teilnehmenden Menschen. Gleichzeitig wissen Sie damit auch, bei welchem Personenkreis Sie mit einer persönlichen Karte Ihren Dank über die erwiesene Anteilnahme ausdrücken können. Der Erinnerungs- wert einer Kondolenzliste sollte ebenfalls bedacht werden. Natürlich bestimmen Sie selbst, ob eine solche Liste ausgelegt werden soll.