Wer ist zu informieren?
Eine Fülle von Angelegenheiten sind im Trauerfall zu regeln. Viele davon kann Ihnen das Institut CORDES abnehmen. Mit dem Tod eines Angehörigen sind vielfältige Aufgaben von den Hinterbliebenen zu bewältigen. Deren Erledigung bereitet zum Teil aus Unkenntnis oft große Probleme. Durch ein paar Überlegungen zu Lebzeiten können den Hinterbliebenen viele Schritte erleichtert werden. Es gibt zunächst viele praktische Dinge zu regeln: Nahestehende informieren, Wohnungsangelegenheiten klären, wie Heizung regulieren, Wasser abstellen oder regelmäßige Lieferungen kündigen. Doch auch viele Institutionen sind zu benachrichtigen. Beispielsweise sehen viele Versicherungsverträge die unverzügliche Meldung innerhalb von 48 Stunden vor.
TIPP: Kontrollieren Sie Verträge und Mitgliedschaften des Verstorbenen. Informieren Sie wegen des Sterbegeldes:
* die Rentenstelle,
* die Lebensversicherung,
* Gewerkschaften und andere Vereine.
Sterbegelder zahlen beispielsweise einige Gewerkschaften oder Vereine, ein generelles Sterbegeld für jeden gibt es allerdings nicht mehr.