Für den Ernstfall vorsorgen

Geben Sie nur einer Vertrauensperson Vollmacht

Jeden kann es treffen: Man ist durch Krankheit oder Unfall plötzlich nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Im Falle einer Geschäftsunfähigkeit fällt aber die Handlungs- und Verfügungsgewalt nicht automatisch an eine dem Betroffene nahestehende Person, sondern oft an ein Vormundschaftsgericht - und dort kennt man den Betroffenen und seine Interessen kaum. Daher ist es besser, beizeiten eine Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson eigener Wahl auszustellen. Umfang und Geltungsdauer kann man jederzeit ändern oder widerrufen. Eine notarielle Beglaubigung ist empfehlenswert.

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