Solide Vorsorge mit der AVK gegr. 1923
Für über 30.000 Mitglieder eine bekannte Adresse
Lange Straße 63 27749 Delmenhorst
Telefon (04221) 1 38 69 Fax (04221) 91 52 42
Service 0 18 05 - 13 86 90 (EUR 0,12 / Min.)
Internet: http://www.avk-del.de
E-Mail: info@avk-del.de
Wir sind für Sie da:
Montag + Dienstag: von 7.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: von 8.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch + Freitag: von 8.00 - 13.00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Der Tod - für viele noch immer ein Tabu-Thema
Traditionell günstige Todesfallversicherungen
Ein Trauerfall in der Familie zerstört nicht nur die Träume und Hoffnungen einer Familie, sondern bedeutet oftmals auch eine enorme finanzielle Belastung. Während die Angehörigen versuchen, den Verlust zu verkraften, stellt sich bereits die Frage nach der Finanzierbarkeit des Trauerfalles. Nicht selten stehen die Hinterbliebenen vor einem kaum lösbaren Problem.
Finanzielle Hilfe bei einem Sterbefall bietet die Allgemeine Versicherungskasse VVaG - Todesfallversicherung (AVK). Mit 30.000 Mitgliedern (darunter 25.000 Delmenhorster) ist die AVK die größte Versicherung dieser Art in ganz Niedersachsen. Die Versicherungssummen der AVK sind dynamisch. Sie werden gemäß Geschäftsplan stetig erhöht - auch für beitragsfreie Verträge. Die Beiträge der AVK, die in den einzelnen Tarifen bis zur Höhe von € 5.760,--Versicherungssumme abgeschlossen werden können, sind traditionell sehr günstig. Eine Aufstockung auf vorhandene Verträge ist ratsam. Beitragserhöhungen unserer Todesfallversicherungen sind bei der AVK unbekannt!
Fragen zur Todesfall - Versicherung
Was kostet eigentlich ein Sterbefall?
In Delmenhorst zur Zeit ca. 3.500,- bis 6.000,- €. Nach oben gibt es allerdings keine Grenzen. Der Wunsch der Hinterbliebenen bestimmt letztendlich den Preis. Zu den Kosten gehören unter anderem Bestatter, Grabstelle, Steinmetz, Gärtner, Trauerfeier sowie die städtischen und kirchlichen Aufwendungen.
Was zahlt eine Krankenkasse oder Ersatzkasse im Todesfall?
Früher gab es noch etwas von den gesetzlichen Krankenkassen, mittlerweile wurde es nochmals gekürzt, sogar ganz gestrichen: Das Sterbegeld.
Nichts ist umsonst, nicht mal der Tod, heißt es. Das Sterben wird noch teurer. Denn ab 2004 fällt das Sterbegeld, das bereits in 2003 halbiert wurde, komplett weg.
Es ist bereits beschlossene Sache. Ab 2004 wird es von den Krankenkassen kein Sterbegeld mehr geben. Die Kassen müssen somit nichts mehr auf die Bestattungskosten zuzahlen, hier erhofft man sich enorme Einsparungen.
Braucht man ein Gesundheitsgutachten, um sich bei der AVK versichern zu können?
Nein. Gesunde Personen haben allerdings bis zum Eintritt des Versicherungsschutzes eine Wartezeit. Es gilt bis zu einem Beginnalter von 50 Jahren eine Wartezeit von einem Jahr, bei einem Beginnalter von 51 - 60 Jahren eine Wartezeit von 2 Jahren und bei einem Beginnalter von über 60 Jahren eine Wartezeit. Stirbt jemand innerhalb der Wartezeit, erstatten wir selbstverständlich die eingezahlten Beiträge..
Sind Kinder bei der AVK mitversichert?
Mit einem Telefonanruf können Sie Ihre Kinder bis zum 14. Geburtstag selbstverständlich mitversichern, und zwar beitragsfrei mit einer Summe von 260,- €.
Wie lange muss man Beiträge zahlen?
Maximal 20 Jahre (Beitragssätze siehe Tabelle). Die Beitragszahlung erlischt sofort mit Eintritt des Versicherungsfalles. Bei Ratenzahlung der Beiträge entstehen übrigens keine zusätzlichen Kosten. Außerdem bleiben die mit Beginn der Versicherung abgeschlossenen Beiträge gleich.
Ich habe bereits eine Lebensversicherung. Benötige ich dann überhaupt noch eine Todesfallversicherung von der AVK?
Ja, denn die sog. Lebensversicherung ist in der Regel eine "Erlebensversicherung", bei der die Versicherungssumme bereits zwischen dem ca. 50. und 65. Lebensjahr ausgezahlt und ausgegeben wird.