Preisvergleich auch im Trauerfall

Und damit sind wir bei der finanziellen Seite des Todes. Es ist sicherlich ein heikles Thema, angesichts der Trauer über Geld zu reden. Doch die Beerdigung ist inzwischen teuer, und gerade mit Trauernden versuchen einige ihre Geschäfte zu machen. Nur wenn Sie den Kostenrahmen kennen, können Sie Aufgaben verteilen oder selbst übernehmen, eine entsprechend schöne Feier und ein angemessenes Grab finanzieren. Klären Sie zunächst den Kostenrahmen für die gesamte Beerdigung.

Dazu gehören:

* private Kosten wie Trauerkleidung, Anzeigen, Bewirtung,

* öffentliche Gebühren für Bestattung und Grabnutzung,

* Einzelkosten des Bestatters,

* Kosten für Grabstein und Grabpflege.

Die kommunalen Gebühren

Ein erheblicher Kostenfaktor bei der Bestattung sind die kommunalen Gebühren. So beträgt beispielsweise im westfälischen Herne bei der Erdbestattung die Bestattungsgebühr ca. 800,- €, die Grabnutzungsgebühr in einem Wahlgrab für 30 Jahre ca. 2900,- €, also zusammen 3.700,- €. Dazu kommen noch ca. 690,- € als Kosten der Beisetzung. Es geht sicherlich in vielen Kommunen auch wesentlich kostengünstiger, doch die Zahlen zeigen, welche Posten allein die öffentlichen Gebühren bei der Bestattung einnehmen können.

Die Grabnutzungsgebühr ist normalerweise nicht der Erwerb eines Grabes, sondern der Erwerb an zeitlich begrenzten Nutzungsrechten an der Grabstätte. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Dauer, 10,15, 20 oder 30 Jahre. Sogar 50 Jahre Grabnutzung lassen manche Friedhofssatzungen zu. Am Ende dieser Zeit fällt das Nutzungsrecht wieder an die Kommune zurück, oder es gibt die Möglichkeit, die Nutzung zu verlängern. Auf Antrag kann eine Grabstätte auch an Familienangehörige übertragen werden. Die unterschiedlichen Grabarten entscheiden auch mit über den Kostenansatz. Es wird unterschieden in Reihengrab, Wahlgrab, Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstätte. Darüber hinaus gibt es anonyme Grabfelder. Ober- oder unterirdische Grabkammern wie in südlichen Ländern, sogenannte Kolumbarien, sind in Deutschland eher selten. Dort wird der Sarg in eine vorgefertigte, gemauerte Kammer aufgestellt und verschlossen.

Über die genaue Stelle des Reihengrabes auf dem Friedhof entscheidet die Friedhofsverwaltung, es geht oft der Reihe nach, daher das Wort "Reihengrab". Bei Wahlgrabstätten ist die Wahl des Ortes und die Wahl der Größe des Grabes freigestellt. Diese Wahlfreiheit schlägt aber auch durch erheblich höhere Kosten zu Buche. In der Regel ist der Erwerb eines Grabplatzes schon zu Lebzeiten nicht möglich.

Die Bestattungsgebühr umfasst die Bezahlung verschiedener Dienstleistungen. So ist die Benutzung des Kühl- oder Aufbewahrungsraumes enthalten, die Nutzung der Trauerhalle, das Ausheben des Grabes und die Grababdeckung. Allerdings gibt es auch hier in einigen Friedhofssatzungen Sonderregelungen, die unter Umständen zu bezahlen sind: Frostzuschlag, Fotografieerlaubnis, Beheizung der Trauerhalle und so weiter Die Höhe der Bestattungsgebühren ist dementsprechend unterschiedlich, von 44,- bis 920,- Euro. Nutzen Sie die Liste, um Kosten zu vergleichen.

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