Gesundheitsreform 2004: Die wichtigsten Änderungen

Mit Beginn des neuen Jahres treten zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen in Kraft. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

1. Zuzahlungen:

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrtkosten). Alle anderen Versicherten sind zuzahlungspflichtig.

2. Praxisgebühr:

10,00 Euro pro Quartal beim Arzt oder Zahnarzt. Wer einen Arzt mit einer Überweisung aufsucht, zahlt keine Praxisgebühr mehr. Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine beim Arzt sowie Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.

3. Stationäre Krankenhausbehandlung u. ambulante Reha-Maßnahmen:

10,00 Euro pro Behandlungstag (max. 28 Tage).

4. Arznei- und Verbandmittel:

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 10 % des Abgabepreises bzw. je Arznei- oder Verbandmittel, mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden nicht mehr erstattet. Ausgenommen sind verordnete Arzneimittel für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sowie zur Behandlung bei schwerwiegenden Erkrankungen (z.B. im Rahmen einer Krebstherapie). Da die Preise für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr festgeschrieben sind, können diese von Apotheke zu Apotheke variieren.

5. Fahrkosten:

10 % der Kosten, mind. 5,00 Euro und max. 10,00 Euro. Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nur nach vorheriger Genehmigung und in Ausnahmefällen. Bereits anerkannte Ausnahmefälle sind ambulante Dialyse sowie Chemo- und Strahlentherapie.

6. Häusliche Krankenpflege:

10 % der Kosten, berechnet für max. 28 Tage pro Kalenderjahr, danach keine Zuzahlung mehr außer den 10,00 Euro, die bei jeder Verordnung fällig werden.

7. Heilmittel:

10 % der Kosten je Anwendung zuzüglich 10,00 Euro je Verordnung (Rezept).

8. Hilfsmittel:

10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels. Hilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Windeln bei Inkontinenz): 10 % je Packung, maximal 10,00 Euro pro Monat und Indikation.

9. Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter:

10,00 Euro pro Kalendertag.

10. Soziotherapie und Haushaltshilfe:

10 % der kalendertäglichen Kosten, mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro.

11. Sterbegeld und Entbindungsgeld:

Sterbegeld und Entbindungsgeld werden komplett gestrichen.

12. Brillen:

An den Kosten für Brillen beteiligen sich die Krankenkassen nicht mehr. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und schwer sehbeeinträchtigte Menschen.

13. Belastungsgrenzen:

Die Belastungsgrenze errechnet sich aus den Jahres-Bruttoeinnahmen (z. B. Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen, Leistungen des Arbeitsamtes, Renten, Pensionen, Unterhalt, Mieteinnahmen, Zinserträge usw.) Alle Zuzahlungen werden künftig für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt. Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 % der Jahres-Bruttoeinnahmen nicht übersteigen; für schwerwiegend chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 %. Die Jahres-Bruttoeinnahmen und die Zuzahlungen aller Angehörigen in einem gemeinsamen Haushalt werden zusammengerechnet. Angehörige sind der Ehepartner und familienversicherte Kinder.

14. Freibeträge:

Vom Jahres-Familieneinkommen werden folgende Freibeträge abgezogen: Für den ersten Angehörigen (Ehefrau) 4.347,00 Euro; für jedes familienversicherte Kind 3.648,00 Euro.

Tipp:

Ab 1.1.2004 alle Belege über die gesetzlichen Zuzahlungen sammeln! Wer seine persönliche Belastungsobergrenze erreicht hat, erhält von der Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung und muss für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr leisten.

Die Zuzahlungsbelege müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

Vor- und Zuname des Versicherten, Bezeichnung der Leistung, Zuzahlungsbetrag, Datum der Abgabe, abgebende Stelle (z. B. Stempel).

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