Welche Unterlagen sind erforderlich?

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim organisiert deren Verwaltung die unmittelbar notwendigen Maßnahmen. Danach sollten Sie mit verschiedenen Bestattungsinstituten telefonisch oder persönlich Verbindung aufnehmen. Wenn es möglich ist, sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens mitnehmen. Die Unternehmen beraten Sie und erledigen anschließend die mit der Bestattung vereinbarten Angelegenheiten, wenn Sie das wollen. Es sind allerdings alle Leistungen später auf der Rechnung zu finden. Sie können das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens völlig frei wählen, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Tod eingetreten ist.

TIPP: Denken Sie daran, die erforderlichen Dokumente des Verstorbenen vor Ihrem Gang zu Behörden, Bestattern und Kirche zusammenzusuchen.

In vielen Gemeinden gibt es lokale Bestattungsordner, die bei Sterbefällen nicht nurüber die kommunalen Eigenheiten informieren, sondern auch Ansprechpartner für die Hinterbliebenen enthalten und häufig auch Hilfestellung zwischen Standesamt und Hinterbliebenen darstellen.

Stehen Urkunden nicht zur Verfügung, so wird Ihr Bestattungsinstitut bei der Beschaffung helfen. Dieses erledigt gegen Gebühr auch Behördengänge und Formalitäten, wie zum Beispiel die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt, die Gestaltung und Durchführung der Trauerfeierlichkeiten bis hin zur Beantragung von Leistungen der Krankenkasse und anderen Versicherungsträgern.

Die erforderlichen Dokumente

* Personalausweis oder Reisepass

* Stammbuch (bei Eheschließung vor 1958 genügt die Heiratsurkunde)

* Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)

* Sterbeurkunde oder Todeserklärung des Ehegatten, falls die oder der Verstorbene verwitwet war

* Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (wenn der Verstorbene geschieden war)

* Grabdokumente (Urkunden über Nutzungsrecht an vorhandener Familien- oder Wahlgrabstätte).

* Letzte aktuelle Rentenanpassungsmitteilung (bei Todesfall des Ehegatten Konto-Nr. und BLZ der kontoführenden Bank für Vorschusszahlungen an Witwen oder Witwer)

* Versicherungspolicen / Sterbekassen / Lebensversicherung

* Krankenkassenkarte (Chipkarte)

* evtl. vorbereiteter Anzeigentext

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