Die Bestatterkosten
Es mag pietätlos klingen, aber trotz Trauer und Schmerz helfen auch im Trauerfall Preisvergleiche: Derselbe Sarg kostet zwischen 500,- und 1.500,- Euro, der identische Blumen- und Kerzenschmuck zwischen 25,- und 500,- Euro. Etwa 3.500 Bestattungsunternehmen bieten in Deutschland ihre Dienste an, geschätzt werden knapp zwei Milliarden Euro Umsatz pro Jahr mit etwa 900.000 Bestattungen. Diese Dienstleister müssen gewinnorientiert arbeiten, für den Kunden heißt das: Bestimmte Leistungen sind eventuell teuer, andere dafür inklusive. Nur genauer Preisvergleich bringt die Unterschiede an den Tag. Der Sarg steht als teuerstes Einzelstück dabei im Mittelpunkt. Soll es einfache Fichte oder Kiefer sein oder schwere Eiche? Reichen einfache Beschläge, oder muss es repräsentativ aussehen? Untersuchungen der Verbraucherverbände haben Preisunterschiede für vergleichbare Qualität von über 800 Prozent gefunden. Die gleichen Preisspannen gelten auch für die Sargausstattung, wie etwa Leichenwäsche, Kissen, Blumen, oder Tücher.
Da hilft es nur, wenn Preise verglichen werden. Individuell können Sie dann mit dem Preisvergleich entscheiden: Wer kann was übernehmen, was kann ich selbst übernehmen, muss dies oder jenes sein?.
TIPP: Holen Sie, wenn es geht, trotz der besonderen Situation, verschiedene Angebote ein, beispielsweise für:
* den Sarg,
* die Überführung,
* Totenhemd und Kissen,
* Blumenschmuck,
* Totenbriefe und Anzeigen,
* Sargträger.
Achtung: Achten Sie auf Grund- oder Bearbeitungsgebühren!
TIPP: Je eher sich jeder von uns mit diesem Thema beschäftigt und es sogar durch seinen Letzten Willen bestimmt, desto weniger Last bleibt den Hinterbliebenen. Für den Trauerfall bieten wir Informationen in den nachfolgenden zwei Checklisten: Was ist zu tun beim Todesfall, und wie vergleiche ich Angebote von Bestattungsfirmen?
Nach der Bestattung sollten Sie unbedingt die Rechnungen prüfen: Sind vorher nicht vereinbarte Posten enthalten? Gibt es für alle angesetzten Einzelleistungen, etwa dem Taxi für die Musiker, auch Einzelbelege? Kontrollieren Sie vor allem die Rechnungen bei Fremdleistungen wie etwa Druckerei, Anzeigenpreis oder Blumenschmuck. Auftrag und Rechnung müssen wie bei anderen Rechtsgeschäften auch in Einklang stehen.