Aufbahrung; man unterscheidet zwischen der offenen Aufbahrung (Abschiednahme am geöffneten Sarg und der Aufbahrung des geschlossenen Sarges ( in der Regel zur Trauerfeier)
Amtsärztliche Untersuchung; ist nur bei einer Feuerbestattung vorgeschrieben; diese wird von einem neutralen Arzt (Amtsarzt) durchgeführt; diese Untersuchung ist rein äußerlich und dient der Sicherstellung, dass keine Erkennungsmerkmale auf einen unnatürlichen Tod vorhanden sind
anonyme Bestattung; ist als Erdbestattung und als Urnenbestattung möglich; die Grabstelle wird nach der Beisetzung mit Rasen angesät, kein Grabstein weist auf den Namen des Verstorbenen hin
anonymes Urnenfeld; Rasenfläche unter der Urnen nebeneinander bestattet werden; Sinn einer solchen Grabstelle ist es, dass die genaue Lage der beigesetzten Urnen den Angehörigen nicht bekannt ist
Bestattungsinstitut; privates Unternehmen, das für die Versorgung des Verstorbenen zuständig ist; nimmt den Angehörigen eines Verstorbenen die Behördengänge ab; organisiert die Beisetzung bzw. Trauerfeier mit allen was damit verbunden ist
Besorgungen; siehe Erledigung der Formalitäten
Blumen; Sargschmuck (Sarggesteck), Kränze, Gestecke: schmücken den Sarg des Verstorbenen bei der Trauerfeier; diese sollten rechtzeitig bestellt bzw. angeliefert werden, damit der Bestatter diese in das Gesamtbild mit intrigieren kann
Beisetzung; ein Sarg (oder Urne) wird zur Grabstelle geleitet und dort der Erde bzw. See übergeben
CORDES - Bestattungen in Delmenhorst - Bismarckstraße 10
Erd-, Feuer- und Seebestattungen
Überführungen im In- und Ausland
Telefon 0 42 21 - 1 45 55
Dekoration; Bezeichnung für alles, was ortsüblich zu einer Trauerfeier in eine Kirche oder Kapelle gehört; Kerzen, Lorbeerbäume etc.
Decke und Kissen; gehört üblicher Weise zu jeder Bestattung eines Menschen, wird vom Bestattungsinstitut in verschiedenen Qualitäten angeboten
Danksagung; bei allen, die in irgendeiner Weise ihre Anteilnahme zum Ausdruck brachten, ist es üblich, sich bei denen durch eine Anzeige in der Zeitung; Danksagungskarten oder durch einen persönlichen Brief zu bedanken (zu diesem Thema halten wir ein gesondertes Informationsblatt bereit)
Drucksachen; zur Benachrichtigung von Bekannten, Verwandten und Freunden, die nicht durch die örtliche Zeitung erreicht werden
Erdbestattung; älteste Bestattungsform und am meisten verbreitet; der Verstorbene wird in einem Erdgrab beigesetzt
Einäscherung; siehe Feuerbestattung
Erledigung der Formalitäten; darunter versteht man die Dienstleistungen des Bestatters: Behördengänge (Standesamt, Gesundheitsamt etc.), Abmeldung von Renten bzw. Beantragung der Witwenvorschusszahlung, Anschreiben an Lebensversicherungen, Sterbekassen etc., Terminabstimmungen, Bestellung von Trägern und Organisten etc.,
Erbschein; wird vom Amtsgericht ausgestellt
Feuerbestattung; der Verstorbene wird in einer Verbrennungsanlage (Krematorium) verbrannt, die Einäscherung erfolgt in einem Holzsarg, die Asche wird anschließend in eine Urne gefüllt
Familiengrab; Bezeichnung für eine Grabstelle in der mehrere Bestattungen möglich sind; Familiengräber gibt es als reine Urnengräber, sowie Wahlgräber (siehe unter Wahlgrab); Familiengräber können von Generation zu Generation weiter gegeben (vererbt) werden
Gesang; auf Wunsch kann ein Sänger/Sängerin zur Trauerfeier bestellt werden; bei kirchlichen Bestattungen singt die Gemeinde oftmals
Grabstellen; gibt es für Erdbestattungen und Feuerbestattungen (siehe auch Familiengrab, Reihengrab und anonyme Bestattung)
Handstrauß; wird bei einer Erdbestattung oder Urnenbestattung nach erfolgter Beisetzung in die Grabstelle gegeben
Krematorium; Institution zur Verbrennung / Einäscherung von Verstorbenen
Kaffeetafel; findet nach einer Trauerfeier/Beerdigung statt; das Bestattungsinstitut ist gerne bei der Wahl einer Gaststätte behilflich, wenn die häuslichen Räume nicht ausreichen
Krankenkassen; Das Sterbegeld wurde zum 1.Januar 2004 vollständig aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen. Jeder muss für die Bestattungskosten in vollem Umfang selbst aufkommen.
Kleidung; bei einer Erdbestattung kann auf Wunsch des Verstorbenen oder der Angehörigen dem Verstorbenen eigene Kleidung angezogen werden
Leichenstarre; tritt innerhalb von ca. 5-10 Stunden ein und bleibt etwa 3-4 Tage im Körper
Musik; üblicherweise wird von einer Orgel gespielt, es ist aber auch möglich ein Musikstück von Kassette oder CD zu spielen ( nach Absprache mit dem Geistlichen oder Redner)
Nachtdienst; wird vom Bestattungsinstitut angeboten, wenn Angehörige es wünschen wird der Verstorbene auch nachts aus dem Trauerhaus überführt
Orgelspiel; die häufigste Musikalische Umrahmung bei einer Trauerfeier
Ordnungsamt; ist für verschiedene Bestattungsangelegenheiten zuständig, z.B. für Verstorbene die keine Angehörigen haben, die sich um die Bestattung kümmern
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Pastor / Pfarrer; Geistlicher einer Glaubensgemeinschaft der auch für den Trauergottesdienst zuständig ist, der Pastor/Pfarrer in dessen Gemeinde der Verstorbene gelebt hat ist für diese Zeremonie zuständig
Reihengrab; ein Grab in der Reihe; die Angehörigen haben keinen Einfluss auf welchem Teil des Friedhofes der Verstorbene beigesetzt wird; eine weitere Beisetzung ist nicht möglich da die Grabstelle nach Ablauf der Ruhezeit (25 Jahre) automatisch wieder in den Besitz des Friedhofes übergeht
Redner/in; das sind Personen die es sich zur Aufgabe gemacht haben, bei Trauerfeiern von Verstorbenen, die keiner Kirche angehören, eine Ansprache zu halten
Rente; endet mit den Monat des Todes; Ehepartner des Verstorbenen haben in der Regel einen Anspruch auf Witwen-/Witwerrente; minderjährige Kinder und Kinder die noch in der Ausbildung stehen haben in der Regel Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente
Ruhezeit; ist der Zeitraum die eine Grabstelle ruhen muss, bevor an dieser Stelle wieder eine Beisetzung erfolgen kann; in der Regel 25 Jahre
Seebestattung; war früher Seeleuten vorbehalten, ist heute aber für jeden möglich; die vorherige Einäscherung des Verstorbenen ist Voraussetzung
Sterbeurkunde; wird vom Standesamt des Todesortes ausgestellt; Sterbeurkunden werden für alle Dinge die mit Geld zu tun haben benötigt
Sterbegeld; finanzielle Unterstützung der Angehörigen durch Versicherungen, Krankenkassen etc.
Sterbekasse; Vereine / Gemeinschaften / Versicherungen die nur im Todesfall eine finanzielle Leistung erbringen
Sarg; Bezeichnung für ein aus Holz gefertigtes Behältnis, in dem ein Verstorbener, in einem Erdgrab beigesetzt wird oder eingeäschert wird; Särge gibt es in verschiedenen Holzarten (Kiefer, Eiche, Buche etc.)
Stille Beisetzung; der Sarg oder Urne wird ohne Beisein von Angehörigen, in einer Grabstelle, oder auf hoher See beigesetzt
Streublumenkorb; wird direkt an der Grabstelle gestellt, anstatt Erde, werden Streublumen in die Grabstelle gegeben
Totenschein / Todesbescheinigung; wird von einem Arzt am Sterbeort ausgestellt, ist Voraussetzung für die Überführung des Verstorbenen
Testament; wird beim Amtsgericht oder Notar hinterlegt; kann aber auch privat aufbewahrt werden
Talar; Bekleidungsstück das der Verstorbene an bekommt ( im Volksmund auch unter Totenhemd bekannt); bei Feuerbestattungen vielerorts das einzige was ein Verstorbener tragen darf
Urkunde; amtliche Dokumente, die vom Standesamt ausgestellt werden
(siehe Sterbeurkunden)
Überführung; die Bezeichnung für den Transport von Verstorbenen
Vorsorge; auch für seine eigene Bestattung kann man alles vorher regeln, eine Vorsorge kann bis ins kleinste Detail vorher festgelegt werden, oder man gibt seinen nächsten Angehörigen einen gewissen Rahmen vor und überlässt den Angehörigen den nicht festgelegten Ablauf der Bestattung
Willensbekundung; hat der Verstorbene dieses für seine Bestattung selbst festgelegt, ist diese für die Angehörigen bindend
Wahlgrab; Bezeichnung für eine Grabstelle die man sich auf dem Friedhof aussuchen kann; Wahlgräber haben je nach Friedhof eine Laufzeit von 30 bis 40 Jahren; Wahlgräber gibt es in verschiedenen Größen (Einzel-, Doppelstelle....), Urnenwahlgräber bieten in der Regel Platz für vier Urnen
Zeitungsanzeige; dient dazu Menschen die den Verstorbenen (oder die Angehörigen) kannten, von dem Ableben in Kenntnis zu setzen; üblicherweise wird in einer Anzeige bekannt gegeben, wann die Beerdigung / Trauerfeier stattfindet
Zeit bis zur Bestattung; der Zeitraum zwischen dem Todestag und dem Tag der Trauerfeier/Beisetzung beträgt in der Regel 3 bis 7 Tagen; während dieser Zeit führt man ein Gespräch mit dem Geistlichen/Redner; sucht sich evtl. eine Grabstelle aus; bereitet evtl. alles für eine Kaffeetafel vor