Aufbahrung; man unterscheidet zwischen der offenen Aufbahrung (Abschiednahme am geöffneten Sarg und der Aufbahrung des geschlossenen Sarges ( in der Regel zur Trauerfeier)

Amtsärztliche Untersuchung; ist nur bei einer Feuerbestattung vorgeschrieben; diese wird von einem neutralen Arzt (Amtsarzt) durchgeführt; diese Untersuchung ist rein äußerlich und dient der Sicherstellung, dass keine Erkennungsmerkmale auf einen unnatürlichen Tod vorhanden sind

anonyme Bestattung; ist als Erdbestattung und als Urnenbestattung möglich; die Grabstelle wird nach der Beisetzung mit Rasen angesät, kein Grabstein weist auf den Namen des Verstorbenen hin

anonymes Urnenfeld; Rasenfläche unter der Urnen nebeneinander bestattet werden; Sinn einer solchen Grabstelle ist es, dass die genaue Lage der beigesetzten Urnen den Angehörigen nicht bekannt ist

Bestattungsinstitut; privates Unternehmen, das für die Versorgung des Verstorbenen zuständig ist; nimmt den Angehörigen eines Verstorbenen die Behördengänge ab; organisiert die Beisetzung bzw. Trauerfeier mit allen was damit verbunden ist

Besorgungen; siehe Erledigung der Formalitäten

Blumen; Sargschmuck (Sarggesteck), Kränze, Gestecke: schmücken den Sarg des Verstorbenen bei der Trauerfeier; diese sollten rechtzeitig bestellt bzw. angeliefert werden, damit der Bestatter diese in das Gesamtbild mit intrigieren kann

Beisetzung; ein Sarg (oder Urne) wird zur Grabstelle geleitet und dort der Erde bzw. See übergeben

CORDES - Bestattungen in Delmenhorst - Bismarckstraße 10

Erd-, Feuer- und Seebestattungen

Überführungen im In- und Ausland

Telefon 0 42 21 - 1 45 55

Dekoration; Bezeichnung für alles, was ortsüblich zu einer Trauerfeier in eine Kirche oder Kapelle gehört; Kerzen, Lorbeerbäume etc.

Decke und Kissen; gehört üblicher Weise zu jeder Bestattung eines Menschen, wird vom Bestattungsinstitut in verschiedenen Qualitäten angeboten

Danksagung; bei allen, die in irgendeiner Weise ihre Anteilnahme zum Ausdruck brachten, ist es üblich, sich bei denen durch eine Anzeige in der Zeitung; Danksagungskarten oder durch einen persönlichen Brief zu bedanken (zu diesem Thema halten wir ein gesondertes Informationsblatt bereit)

Drucksachen; zur Benachrichtigung von Bekannten, Verwandten und Freunden, die nicht durch die örtliche Zeitung erreicht werden

Erdbestattung; älteste Bestattungsform und am meisten verbreitet; der Verstorbene wird in einem Erdgrab beigesetzt

Einäscherung; siehe Feuerbestattung

Erledigung der Formalitäten; darunter versteht man die Dienstleistungen des Bestatters: Behördengänge (Standesamt, Gesundheitsamt etc.), Abmeldung von Renten bzw. Beantragung der Witwenvorschusszahlung, Anschreiben an Lebensversicherungen, Sterbekassen etc., Terminabstimmungen, Bestellung von Trägern und Organisten etc.,

Erbschein; wird vom Amtsgericht ausgestellt

Feuerbestattung; der Verstorbene wird in einer Verbrennungsanlage (Krematorium) verbrannt, die Einäscherung erfolgt in einem Holzsarg, die Asche wird anschließend in eine Urne gefüllt

Familiengrab; Bezeichnung für eine Grabstelle in der mehrere Bestattungen möglich sind; Familiengräber gibt es als reine Urnengräber, sowie Wahlgräber (siehe unter Wahlgrab); Familiengräber können von Generation zu Generation weiter gegeben (vererbt) werden

Gesang; auf Wunsch kann ein Sänger/Sängerin zur Trauerfeier bestellt werden; bei kirchlichen Bestattungen singt die Gemeinde oftmals

Grabstellen; gibt es für Erdbestattungen und Feuerbestattungen (siehe auch Familiengrab, Reihengrab und anonyme Bestattung)

Handstrauß; wird bei einer Erdbestattung oder Urnenbestattung nach erfolgter Beisetzung in die Grabstelle gegeben

Krematorium; Institution zur Verbrennung / Einäscherung von Verstorbenen

Kaffeetafel; findet nach einer Trauerfeier/Beerdigung statt; das Bestattungsinstitut ist gerne bei der Wahl einer Gaststätte behilflich, wenn die häuslichen Räume nicht ausreichen

Krankenkassen; Das Sterbegeld wurde zum 1.Januar 2004 vollständig aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen. Jeder muss für die Bestattungskosten in vollem Umfang selbst aufkommen.

Kleidung; bei einer Erdbestattung kann auf Wunsch des Verstorbenen oder der Angehörigen dem Verstorbenen eigene Kleidung angezogen werden

Leichenstarre; tritt innerhalb von ca. 5-10 Stunden ein und bleibt etwa 3-4 Tage im Körper

Musik; üblicherweise wird von einer Orgel gespielt, es ist aber auch möglich ein Musikstück von Kassette oder CD zu spielen ( nach Absprache mit dem Geistlichen oder Redner)

Nachtdienst; wird vom Bestattungsinstitut angeboten, wenn Angehörige es wünschen wird der Verstorbene auch nachts aus dem Trauerhaus überführt

Orgelspiel; die häufigste Musikalische Umrahmung bei einer Trauerfeier

Ordnungsamt; ist für verschiedene Bestattungsangelegenheiten zuständig, z.B. für Verstorbene die keine Angehörigen haben, die sich um die Bestattung kümmern

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Pastor / Pfarrer; Geistlicher einer Glaubensgemeinschaft der auch für den Trauergottesdienst zuständig ist, der Pastor/Pfarrer in dessen Gemeinde der Verstorbene gelebt hat ist für diese Zeremonie zuständig

Reihengrab; ein Grab in der Reihe; die Angehörigen haben keinen Einfluss auf welchem Teil des Friedhofes der Verstorbene beigesetzt wird; eine weitere Beisetzung ist nicht möglich da die Grabstelle nach Ablauf der Ruhezeit (25 Jahre) automatisch wieder in den Besitz des Friedhofes übergeht

Redner/in; das sind Personen die es sich zur Aufgabe gemacht haben, bei Trauerfeiern von Verstorbenen, die keiner Kirche angehören, eine Ansprache zu halten

Rente; endet mit den Monat des Todes; Ehepartner des Verstorbenen haben in der Regel einen Anspruch auf Witwen-/Witwerrente; minderjährige Kinder und Kinder die noch in der Ausbildung stehen haben in der Regel Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente

Ruhezeit; ist der Zeitraum die eine Grabstelle ruhen muss, bevor an dieser Stelle wieder eine Beisetzung erfolgen kann; in der Regel 25 Jahre

Seebestattung; war früher Seeleuten vorbehalten, ist heute aber für jeden möglich; die vorherige Einäscherung des Verstorbenen ist Voraussetzung

Sterbeurkunde; wird vom Standesamt des Todesortes ausgestellt; Sterbeurkunden werden für alle Dinge die mit Geld zu tun haben benötigt

Sterbegeld; finanzielle Unterstützung der Angehörigen durch Versicherungen, Krankenkassen etc.

Sterbekasse; Vereine / Gemeinschaften / Versicherungen die nur im Todesfall eine finanzielle Leistung erbringen

Sarg; Bezeichnung für ein aus Holz gefertigtes Behältnis, in dem ein Verstorbener, in einem Erdgrab beigesetzt wird oder eingeäschert wird; Särge gibt es in verschiedenen Holzarten (Kiefer, Eiche, Buche etc.)

Stille Beisetzung; der Sarg oder Urne wird ohne Beisein von Angehörigen, in einer Grabstelle, oder auf hoher See beigesetzt

Streublumenkorb; wird direkt an der Grabstelle gestellt, anstatt Erde, werden Streublumen in die Grabstelle gegeben

Totenschein / Todesbescheinigung; wird von einem Arzt am Sterbeort ausgestellt, ist Voraussetzung für die Überführung des Verstorbenen

Testament; wird beim Amtsgericht oder Notar hinterlegt; kann aber auch privat aufbewahrt werden

Talar; Bekleidungsstück das der Verstorbene an bekommt ( im Volksmund auch unter Totenhemd bekannt); bei Feuerbestattungen vielerorts das einzige was ein Verstorbener tragen darf

Urkunde; amtliche Dokumente, die vom Standesamt ausgestellt werden

(siehe Sterbeurkunden)

Überführung; die Bezeichnung für den Transport von Verstorbenen

Vorsorge; auch für seine eigene Bestattung kann man alles vorher regeln, eine Vorsorge kann bis ins kleinste Detail vorher festgelegt werden, oder man gibt seinen nächsten Angehörigen einen gewissen Rahmen vor und überlässt den Angehörigen den nicht festgelegten Ablauf der Bestattung

Willensbekundung; hat der Verstorbene dieses für seine Bestattung selbst festgelegt, ist diese für die Angehörigen bindend

Wahlgrab; Bezeichnung für eine Grabstelle die man sich auf dem Friedhof aussuchen kann; Wahlgräber haben je nach Friedhof eine Laufzeit von 30 bis 40 Jahren; Wahlgräber gibt es in verschiedenen Größen (Einzel-, Doppelstelle....), Urnenwahlgräber bieten in der Regel Platz für vier Urnen

Zeitungsanzeige; dient dazu Menschen die den Verstorbenen (oder die Angehörigen) kannten, von dem Ableben in Kenntnis zu setzen; üblicherweise wird in einer Anzeige bekannt gegeben, wann die Beerdigung / Trauerfeier stattfindet

Zeit bis zur Bestattung; der Zeitraum zwischen dem Todestag und dem Tag der Trauerfeier/Beisetzung beträgt in der Regel 3 bis 7 Tagen; während dieser Zeit führt man ein Gespräch mit dem Geistlichen/Redner; sucht sich evtl. eine Grabstelle aus; bereitet evtl. alles für eine Kaffeetafel vor

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